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Immobilienerwerb in der Türkei
Der Erwerb einer Immobilie als
Feriendomizil, als Dauerresidenz oder auch als Altersruhesitz ist eine
Investition in
die Zukunft. Der Erwerb von Grundbesitz ist relativ einfach, sicher und
risikolos, wenn man die Vorschriften und Gesetze kennt und
einhält.
Jeder Erwerb wird bei einem seriösen Verkauf in das
Grundbuch
eingetragen. Der Käufer erhält einen Eigentumsnachweis, das
Tapu
(Grundbuchnachweis). Das Grundbuch wird bei der Stadtverwaltung
(Tapuamt)
geführt. Hier müssen Käufer und Verkäufer unter
Vorlage
ihrer Ausweise, der neuesten Paßbilder und Namen des Vaters die
Kaufabsicht
zu Protokoll geben. Bei ausländischen Erwerbern wird immer ein
vereidigter
Dolmetscher hinzugezogen. Im Erbfall wird ein, in Ihrem Herkunftsland
erstelltes,
rechtskräftiges Testament anerkannt. Liegt kein Testament vor,
tritt
die gesetzliche türkische Erbfolge in Kraft. Gemäß dem
türkischen Grundbuchgesetz § 2644 darf, unter Vorbehalt
(Sperrgebiete),
Grundbesitz in der Türkei erworben werden. Immobilien können
nur im Grundbuchamt übertragen werden. Die türkischen
Grundbuchämter
sind mit denen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das
Grundbuch
(Tapu) genießt öffentlichen Glauben, d. h. dass nur die
Belastungen
auf dem Objekt lasten können, die im Tapu eingetragen sind.
Einmalig anfallende Kosten
enthalten
1. Grunderwerbssteuer
Die Höhe ist abhängig vom
eingetragenen Wert der Immobilie. Die Grunderwerbssteuer richtet sich
prozentual nach dem eingetragenen Wert und nach Lage des Objektes. Die
Grunderwerbssteuer wird bei der staatlichen Ziraat Bank bezahlt.
2. Schreibgebühren
Kosten für die Eintragung in das
öffentliche Grundbuchregister beim Tapuamt. Ca. 50 Euro
3. Vereidigter Dolmetscher
Laut Gesetz muss ein vereidigter
Dolmetscher während der Eintragung
ins Grundbuchamt anwesend sein. Mit seiner Unterschrift wird die
Übersetzung bestätigt. Ca. 50 Euro
Jährliche Grundsteuer
Gebäude (allgemein): 0,2 % (vom eingetragenen Wert der
Immobilie)
Wohnungsgebäude: 0,1 % (vom eingetragenen Wert der
Immobilie)
Grundstück: 0,2% (vom eingetragenen Wert der
Immobilie)
Grundstück außerhalb der Grenzen einer Gemeinde:
0,1% (vom eingetragenen Wert der Immobilie)
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Ein Zuhause am Strand
Die Villa des Jahres 2003
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Izmir/Özdere
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