Immobilienerwerb in der Türkei

Der Erwerb einer Immobilie als Feriendomizil, als Dauerresidenz oder auch als Altersruhesitz ist eine Investition in die Zukunft. Der Erwerb von Grundbesitz ist relativ einfach, sicher und risikolos, wenn man die  Vorschriften und Gesetze kennt und einhält. Jeder  Erwerb wird bei einem seriösen Verkauf in das Grundbuch eingetragen. Der Käufer erhält einen Eigentumsnachweis, das Tapu (Grundbuchnachweis). Das Grundbuch wird bei der Stadtverwaltung (Tapuamt) geführt. Hier müssen Käufer und Verkäufer unter Vorlage ihrer Ausweise, der neuesten Paßbilder und Namen des Vaters die Kaufabsicht zu Protokoll geben. Bei ausländischen Erwerbern wird immer ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen. Im Erbfall wird ein, in Ihrem Herkunftsland erstelltes, rechtskräftiges Testament anerkannt. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche türkische Erbfolge in Kraft. Gemäß dem türkischen Grundbuchgesetz § 2644 darf, unter Vorbehalt (Sperrgebiete), Grundbesitz in der Türkei erworben werden. Immobilien können nur im Grundbuchamt übertragen werden. Die türkischen Grundbuchämter sind mit denen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Grundbuch (Tapu) genießt öffentlichen Glauben, d. h. dass nur die Belastungen auf dem Objekt lasten können, die im Tapu eingetragen sind.

Einmalig anfallende Kosten enthalten

1. Grunderwerbssteuer
Die Höhe ist abhängig vom eingetragenen Wert der Immobilie. Die Grunderwerbssteuer richtet sich prozentual nach dem eingetragenen Wert und nach Lage des Objektes. Die Grunderwerbssteuer wird bei der staatlichen Ziraat Bank bezahlt.

2. Schreibgebühren
Kosten für die Eintragung in das öffentliche Grundbuchregister beim Tapuamt. Ca. 50 Euro

3. Vereidigter Dolmetscher
Laut Gesetz muss ein vereidigter Dolmetscher während der Eintragung
ins Grundbuchamt anwesend sein. Mit seiner Unterschrift wird die Übersetzung bestätigt. Ca. 50 Euro


Jährliche Grundsteuer


Gebäude (allgemein):   0,2 % (vom eingetragenen Wert der Immobilie)

Wohnungsgebäude:   0,1 % (vom eingetragenen Wert der Immobilie)

Grundstück:   0,2% (vom eingetragenen Wert der Immobilie)

Grundstück außerhalb der Grenzen einer Gemeinde:   0,1% (vom eingetragenen Wert der Immobilie)













Ein Zuhause am Strand
Die Villa des Jahres 2003


Izmir/Özdere



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